Rechtlicher Rahmen und Transparenz
Ein privater Mitgliederverein, der sich strikt an die spanischen gesetzlichen Rahmenbedingungen hält. Wir erläutern, wie er funktioniert, welche Voraussetzungen wir erfüllen und warum der Club alle gesetzlichen Anforderungen für einen diskreten, privaten Konsum erfüllt.
Privater Verein
Der Zugang ist ausschließlich registrierten Mitgliedern vorbehalten. Es gibt keinen öffentlichen Zugang, keine Straßenwerbung und kein Ladenlokal. Es handelt sich um einen geschlossenen Club, der unter Art. 22 des Grundgesetzes geschützt ist.
Gemeinnützige Einrichtung
Wir sind kein Unternehmen und verkaufen kein Cannabis. Die Mitglieder finanzieren den gemeinsamen Anbau gemeinsam. Der Verein erwirtschaftet keine wirtschaftlichen Gewinne und schüttet auch keine aus.
Interner Verbrauch
Cannabis wird ausschließlich auf dem Gelände konsumiert. Es gelangt niemals auf öffentliche Straßen. Damit entfällt der Tatbestand der öffentlichen Unanständigkeit gemäß § 368 des Strafgesetzbuchs.
Der rechtliche Rahmen
Private Cannabis-Vereinigungen in Spanien unterliegen keinem eigenen Gesetz, doch ihre Rechtmäßigkeit stützt sich auf zwei Säulen: das verfassungsmäßige Vereinigungsrecht (Art. 22 CE) und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, der die Doktrin des “atypischen gemeinsamen Konsums” entwickelt hat.
Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass die Weitergabe von Cannabis zwischen Mitgliedern eines Vereins gemäß § 368 des Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist, sofern strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei nicht um eine Rechtslücke, sondern um eine von den Gerichten anerkannte Ausnahme.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
- Ausschließlich ab 21 JahrenNachweis durch ein gültiges, in Papierform vorliegendes, von einer Behörde ausgestelltes Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
- Bestehender KundeDas Mitglied muss bereits Cannabis konsumiert haben; der Verein darf keinen neuen Konsum anregen.
- Geschlossenes RegisterWir arbeiten mit einer begrenzten Mitgliederzahl, ohne öffentliche Mitgliederwerbung oder Anzeigen.
Häufig gestellte rechtliche Fragen
Darf die Polizei den Club betreten?
Ja, wie in jedem anderen Gebäude auch. Bei Vorliegen eines gerichtlichen Beschlusses oder eines offensichtlichen Straftatbestands darf die Polizei das Gelände betreten. Deshalb halten wir uns strikt an alle von der Rechtsprechung geforderten Bedingungen: registrierte Mitglieder, kein Verkauf, Verzehr vor Ort, Mindestalter. Ein Club, der sich an die Regeln hält, hat bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.
Ist das dasselbe wie ein Café?
Nein. Dies ist kein „Coffee-Shop“. „Coffee-Shops“ sind in den Niederlanden legale gewerbliche Einrichtungen; in Spanien gibt es sie nicht. Wir sind ein privater, gemeinnütziger Verein: Wir verkaufen kein Cannabis, die Mitglieder beteiligen sich an einem gemeinschaftlichen Anbau und konsumieren vor Ort. Der rechtliche Unterschied ist grundlegend.
Können Sie mir Cannabis zum Mitnehmen verkaufen?
Nein, auf keinen Fall. Nicht nur, weil unsere Regeln dies verbieten, sondern auch, weil dies die Aktivität zu Drogenhandel machen würde, was eine Straftat darstellt. Der atypische gemeinsame Konsum darf ausschließlich innerhalb der Räumlichkeiten stattfinden. Ohne Ausnahmen.
Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzgebung und Rechtsprechung können sich ändern.
Verstehst du die Regeln?
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Privatsphäre unseres Zufluchtsortes respektieren, können Sie eine Einladung zur Mitgliedschaft im Verein beantragen.